Ablauf und Kostenübernahme
Psychotherapie
Meine Praxis ist eine Privatpraxis außerhalb der Regelversorgung der GKV. Private Krankenversicherungen, Beihilfen und die Heilfürsorge übernehmen in der Regel die Kosten für Heilbehandlungen.
Weitere Infos finden Sie unten. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei mir auf Anfrage.
Privatabrechnung
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie nicht auf die Bewilligung der Kostenerstattung warten möchten oder Kosten erst gar nicht übernommen werden. Bei Selbstzahlung werden Diagnosen und Behandlungsumfang nicht an Ihre Krankenversicherung übermittelt und Sie können ohne Formalitäten direkt starten.
Erstgespräch
Im ersten Schritt vereinbaren wir einen persönlichen Termin für ein Erstgespräch. In diesem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Situation und Anliegen zu schildern und alle für Sie wichtigen Fragen zu stellen. Das Erstgespräch dient dem ersten gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten Einschätzung. Erweist sich die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie und die Zusammenarbeit als stimmig, planen wir weitere Sitzungen und erstellen gemeinsam einen Behandlungsplan.
Psychotherapie
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt. Von diesem Rhythmus kann abgewichen werden, wenn dies für den therapeutischen Prozess förderlich ist. Idealerweise geschieht in jeder Sitzung eine kleine Veränderung, die sich positiv auf Ihr Erleben und Handeln im Alltag auswirkt. Die Therapiedauer bestimmt sich durch die gemeinsam erarbeiteten Therapieziele.
Privatversicherung, Beihilfe & Heilfürsorge
Private Krankenversicherung
Eine Erstattung der Behandlung ist über die Private Krankenversicherung in der Regel problemlos möglich, jedoch zuvor mit Ihrer Versicherung - am besten schriftlich - zu klären. Höhe und Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie Antragsformalitäten unterscheiden sich zwischen den Unternehmen und hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab.
Beihilfe
Die Beihilfe erstattet die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik entsprechend des jeweiligen Anteils in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.
Heilfürsorge
Auch die Heilfürsorge erstattet Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in Privatpraxen. Die freie Heilfürsorge erhalten Verbeamtete der Polizei, des Bundesgrenzschutzes, im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei den Landesfeuerwehrschulen und im Justizvollzug sowie Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Antragsformalitäten.
Probatorik bzw. Probesitzungen
In der Regel können wir bis zu vier bzw. fünf Probesitzungen und eine weitere Sitzung zur Erfassung der Lebensgeschichte zum gegenseitigen Kennenlernen durchführen. In den Sitzungen überprüfen wir, ob wir gut zusammenarbeiten können. Zudem dienen die Sitzungen der Sammlung aller für eine Beantragung einer Psychotherapie notwendigen Informationen.
Psychotherapie
Wenn alle erforderlichen Informationen gesammelt und der Bedarf für eine Psychotherapie festgestellt wurde, beantragen Sie mit meiner Unterstützung die Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung. Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Kostenübernahme in Privatpraxen ist für Gesetzlich Versicherte in Ausnahmefällen möglich und mit einem Antragsverfahren (Antrag auf Kostenerstattung) verbunden. Nehmen Sie hierzu mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf. Weitere Infos rund um das Thema Kostenerstattung finden Sie hier:
Kostenerstattung
Flyer von Kassenwatch: Kostenerstattung
Seite von Kassenwatch: FAQ Kostenerstattung
Sollten Sie eine private Zusatzversicherung besitzen, prüfen Sie bitte die Tarifbedingungen. Im Rahmen einer freien Arztwahl kann beispielsweise auch eine Kostenübernahme über diese möglich sein.
Hinweise für die Therapieplatzsuche
Seite der Bundespsychotherapeutenkammer: www.wege-zur-psychotherapie.org
Flyer von Kassenwatch: Psychotherapieplatzsuche
Flyer der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung: Wenn ich keinen Therapieplatz finde?
Honorar
Mein Honorar richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden (48h zuvor), werden mit einem Ausfallhonorar berechnet. In der Regel können kurzfristig abgesagte Termine nicht mehr anderweitig vergeben werden.